Ob nicht in materia der hinc inde im Reich bißhero geklagten religions-beschwehrden ein Weg auszufinden, dadurch den besorglichen mehrern difficultäten vorgebogen, und das Werck dahin eingeleitet werden könnte, daß die existentia eines ieden gravaminis zuverläßig außgemacht, so dann darüber von den gravatis bey Keyser. Mayst. um die restitution angeruffen würde, inmassen dieselbe solche darauf ohne Anstand zuverfügen, allergnädigst geneigt wären? (Manuskripttitel)