Ohnmaßgebliche Instruktion, nach welcher Bey denen in dem löblichen Ritter-Ort Baunach incorporirten Evangelischen Kirchen u. Unterthanen das bevorstehende Evangelische Confessions-Jubel-Fest, den 25. und 26. Junii dieses 1730 Jahrs celebriret und gefeyert werden könnte. (Drucktitel)