Die Unterobrigkeiten des hiesigen Herzogthums sind bereits davon unterrichtet, daß des regierenden Herrn Herzogs Durchlaucht Sich huldreichst bewogen gefunden haben, wegen der Organisierung des Landsturms das beygehende Regulativ vom 5ten des jetzigen Monats zu erlassen ... : Gotha, den 27sten May 1814
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Herzogl. Sächs. zur Organisierung des Landsturms gnädigst verordnete Commission. C.E.L.F. v. Herda, Cammerherr und Regierungsrath ; H.A.O. Reichard, Kriegsrath ; A.C. Perrin, Hofrath und Amtmann ; F.B. Kästner, Land-Cammerrath ; C.M.W. Knauth, Major ; F.W. v. Trott, Cammerherr und Oberforstmeister ; J.G.A. Heß, Bürgermeister ; E. Waitz, Hauptmann der Gendarmerie
Ohne Titel
Zur Bildung von Ober- und Unterbezirken, Verzeichnung der landsturmspflichtigen Personen und Wahl von Schutz-Deputationen
Format: ca. 28 x 20 cm. - beidseitig bedruckt