Die Vergänglichkeit, Als der Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr George Ernst von Zehmen, Erb-Lehn- und Gerichts-Herr auf Windischleuba, Nobitz und Pohlhoff, Sr. Hochfürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha hochbestallte Ober-Hof-Marschall zum Friedenstein, und Ober-Steuer-Director des Fürstenthums Altenburg, wie auch Amts-Hauptmann zu Gotha, den 27. Jan. 1728. in Seinem Erlöser sanfft und selig verschied, der abgelebte Leib aber, den 30. ejusd. nach Windischleuba in das Hoch-Adeliche Erb-Begräbnis unter ansehnlicher Begleitung abgeführet, und den 22. Febr. mit einer Christlichen Gedächtnis-Predigt beehret wurde, Ihrem im Leben gewesenen grossen Gönner und hohen Vorgesetzten Zum Andencken, und zu Bezeugung ihrer Unterthänigkeit gegen Deroselben hinterlassene Frau Wittib und Hohen Angehörigen, erwogen von denen Vorgesetzten der Fürstl. Pagen auf Friedenstein, unter Verabfassung Conrad Kochens, F. S. Pagen-Hofmeisters daselbst.