Dies Blat bezeuget Bei Dem seligen Absterben Des weiland Hochwürdigen und HochEdelgebohrnen und Rechts-Hochgelahrten Herrn, Herrn Joh. Christian Schmids, Berühmten JCti, des Hochwürdigen Capituls zu Zeitz Hochansehnlichen Canonici Subsenioris, und hiesigen Hochfürstlichen Sächsischen gemeinschaftlichen Hofgerichts ältesten ordentlichen Advocati, Eines Hochgeliebten Herrn Vaters Da Ihm Am 2. Febr. 1735. Die Gedächtniß-Predigt gehalten wurde, Die wehmuth und schuldigkeit der hinterlassenen Betrübtesten Kinder.