Den Unbeweglichen Felß der göttlichen Gnade, Sollte Bey dem seeligen Abschied aus dieser Vergänglichkeit Des Wohl-Edlen, Vesten, und Wohlgelahrten Herrn, Herrn Leopoldi Christian Gveinzii, J. U. Cand. und wohlverordneten Advocati Ordinarii im Hertzogthum Magdeburg, wie auch Patricii und Pfänners allhier, Als Derselbe, Nachdem Er aus gläubiger Erwegung des tröstlichen Macht-Spruchs Jes. LIV, v. 10. bey seinem Todes-Kampff die gröste Stärckung bekommen, und nach selig vollendeten Lauff zu der Gnaden reichen Crönung in die Burg der Seeligen den 7. Augusti Anno 1720. der Seelen nach eingegangen, Dem Seelig-Verstorbenen Zu rühmlichen Andencken, Denen hinterlassenen Betrübten aber zum Trost erwegen M. Johann Jänichen, G. H. R.