Höchstbetrübte Trauer-Klage, welche Uber den schmertzlichen Abschied Des weyland Hoch-Edlen, Vesten, Hochgelahrten und Hoch-Weisen Herrn, Herrn D. Johann Peilickens, Des Chur- und Hochfürstl. Sächsischen Hochlöbl. Consistorii Advocati Ordinarii, Vornehmen des Raths und Bau-Meisters allhier in Leipzig, als Selbiger Nebst trauriger Begleitung Der sämtlichen hinterbliebenen Seinigen am 24. August des 1704. Jahres zur Erden bestätiget wurde, als Ein Zeichen ihres hierüber empfundenen Schmertzens und schuldiger Condolenz gegen die höchstbetrübte Familie ablegen solten dero Nachgesetzte verbundenste Diener.