Als Der Wohlgebohrne Herr, Herr Daniel Eusebius Jäger, Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha und Altenburg, Hochbetrauter Geheimder Regierungs- und Ober-Vormundschaffts-Rath, am 28. Jun. 1730. nach kurtz überstandener Kranckheit durch einen sanfften Tod in die selige Ewigleit abgefordert worden, Wollte, bey der am 2. Julii erfolgten Beerdigung und gehaltenen Gedächtniß-Predigt sein schuldiges Beyleid bezeugen Das Hoch-Fürstl. Sächsis. Steuer-Ober-Einnahme-Collegium.