Auch in: Olearius, Johannes: Ius Retentionis Das gesegnete Glaubens-Recht und unvergleichliche Kunst der Kinder Gottes/ So in dem denckwürdigen Zulassen/ Anmassen und nicht Lassen bestehet/ Also daß Der Schwächste den Stärcksten halten/ Das Frembde als sein Eigenthum behalten/ Und in Noth und Todt den Sieg erhalten kan. - 1671