An die Röm. Käyserl. Mayestät Allerunderthänigst. und wolgegründetes Gutachten unnd bedencken Von deren Hochlöbl. Käyserl. Cammergericht zu Speyer über den in Instrumento pacis enthaltenden §. de Indaganda : wie und welcher Gestalt durch einen gewissen der Billichkeit ähnlichen modum die intentirte actiones wider diejenige Debitores so bey disem vorgeschwebten Kriegsleufften umb das Ihrige kommen oder mit ubermeßigen usuris beschweret worden/ terminiert/ un[d] denen daraus entstehenden dem gemeinen Wesen selbst schädlichen Ungelegenheiten zubegegnen [et]c. Allergehorsambst übergeben/ in Regenspurg/ den 16. Augusti