Main title:
Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marckgraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. Es ist Unsern gesammten Unterthanen und Schutz-Verwandten bekannt und in frischem Andencken, was massen Wir in einem unterm 24. Maji a. c. in Druck gegebenen Patent bekannt machen lassen, wie Wir entschlossen, diejenigen Unrichtigkeiten, Unterschleiffe und Excesse, so bey der jüngsthin geschehenen Anwerbung der zu Dienst Ihro Kayserl. Majestät überlassenen Mannschafft ... vorgenommen seyn möchte ... auf das genaueste untersuchen und ohne einiges Ansehen der Person, ... auf das nachdrücklichste ahnden zu lassen ... Als ordnen, setzen und befehlen Wir hiermit, daß diejenigen, welche entweder um sich, oder ihre Kinder und Anverwandten von der Enrollirung loßzumachen, ... oder sonst um einigerley andern Ursach willen an jemanden ... Geld, oder Geldes werth gegeben, solches aber vorjetzo treulich anzeigen, nicht nur von der Straffe befreyet seyn, sondern auch ... ihnen dasjenige, so sie zur Ungebühr gegeben ... verabfolget werden solle : Signatum Friedenstein, den 28. Julii 1734.