Demnach der Durchlauchtigste Fürst un[d] Herr/ Herr Friederich/ Hertzog zu Sachsen ... dero hiebevor publicirte so wohl Verpflegungs- als Disciplin-Ordonnanzen, durch anderweite Puncta in mehrern zu erläutern ... daß von vierzehen Tagen zu vierzehen Tagen/ wie sich die Einquartierten verhalten/ Berichte eingesendet werden sollen ... : Signatum Altenburg den 7. Ianuarii Anno 1679.
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Fürstl. Sächß. verordnete Cantzlar und Räthe daselbst