Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen-Coburg und Gotha [et]c. : Seine Hoheit der Herzog haben, nach Inhalt eines uns zugegangenen höchsten Rescripts d. d. 11. d. M., die Entschließung gefaßt, daß, nachdem die bisherige Abgeordneten-Versammlung des Herzogthums Gotha für aufgelöst erklärt worden ist, sofort eine neue Abgeordneten-Versammlung, insonderheit auch zur Berathung über die von Sr. Hoheit beabsichtigte Vereinigung der Herzogthümer Gotha und Coburg durch eine gemeinschaftliche Verfassung, zusammenberufen werden soll ... ; Gotha, den 12. December 1849