Anordnung Wie es auff dem von E. WohlEdl. und Hochweisen Rath der Stadt Erffurdt am 18. Octobris des jetztlauffenden 1695. Jahres/ wird seyn der Freytag nach dem 21. Sontage Trinitatis, angesetzten Fast- Buß- und Beth-Tage/ So wohl in der Stadt als zugehörigen Lande/ in denen Evangelischen Kirchen gehalten werden soll