Artickel/ Die wegen dessen am 17. Novembris Anno 1631. von den fünff Räthen der Stadt Erffurt/ auch Vormunden von Viertelen/ und Handwerckeren/ und für den Thoren/ des Ungelds und der accisen halben gemachten schlusses in denen gedachter Stadt zugehörigen Dorffschafften ohnverbrüchlich sollen gehalten werden : Publicirt am 29. Novembris Anno 1631.