Die Tugend als der edelste Ruhm eines hohen Adels, Bey der Grufft Des weyland Hoch-Wohlgebohrnen Herrn, Hrn. Georg Ernsts von Zehmen, Ihrer Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha und Altenburg hochbestallten Ober-Hof-Marschalls zum Friedenstein, Ober-Steuer-Directoris des Fürstenthums Altenburg, und Amts-Hauptmanns zu Gotha, Erb-Lehn- und Gerichts-Herrns auf Windischleuba, Nobitz und Pohlhoff, Als Derselbe den 27. Jan. 1728. durch einen sanfften und seligen Tod, dieses Zeitliche mit dem Ewigen verwechselte, den 30. ejusd. nach Windischleuba in das Hoch-Adeliche Erb-Begräbnis unter ansehnlicher Begleitung abgeführet, und den 22. Febr. darauf, mit einer Gedächtnis-Predigt beehret wurde, Zu Bezeugung schuldiger Compassion vorgestellet von dem Hoch-Fürstl. Ober-Consistorio zum Friedenstein.