Der Wehmuth bethränte Pflicht, Bey dem hochseligen Ableben Des Weyland Hoch-Wohlgebohrnen Herrn, Herrn George Ernst von Zehmen, Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha hochbestallten Ober-Hof-Marschalls zum Friedenstein, Ober-Steuer-Directoris Fürstenthums Altenburg, wie auch Amts-Hauptmanns zu Gotha, Erb-Lehn- und Gerichts-Herrns auf Windischleuba, Nobitz und Pohlhoff, Nachdem Derselbe den 27. Jan. 1728. durch ein sanfftes und geheiligtes Ende die Sterbligkeit verließ, und den 30. darauf, von Gotha aus, nach Windischleuba in das Hoch-Adeliche Erb-Begräbnis unter ansehnlicher Begleitung abgeführet, den 22. Febr. aber, mit einer Gedächtnis-Predigt schuldigst beehret wurde, Wollten Des Hochseligen hinterlassene zwey jüngste Enckel in diesen wenigen abschildern Carl Wilhelm Johann August } von Lindenau.