Die Schuldige Condolence, Welche Anno 1708. den 25. Trinit. Bey dem Volckreichen Leichen-Begängniße Deß HochEdlen, Vest- und Rechts-Hochgelahrten Herrn Joh. George Abraham von Röbers, Königlichen Preußischen Cammer-Berichts-Advocati Und der Neumärckischen und incorporirten Ritterschafft Hochverdienten Syndici, Dem Wolseligen Herrn zu Ehren, Und der vornehmen Leidtragenden Freundschafft Zu einiger Linderung Ihres grossen Traurens gehorsamst abzustatten hatten, Nachgesetzte Freunde.