Den seeligen Nahmens-Tag Des Wayland Hoch-Edelgebohrenen, Vesten und Rechts-Hochgelahrten Herrn, Herrn Christian Wilhelm von Brettin, auf Zwötzen und Drotschkau, etc. Bey denen Hochlöbl. Chur-Mayntzl. Stadt-Gerichten alhier Hochverordneten Assessoris, E. Hoch-Edlen, und Hoch-Weisen Raths Hochbetrauten Syndici und Ober-Stadt-Voigts, E. Hoch-Ehrwürdigen Minist. Evangel. vornehmen Consulentens und Assessoris Primarij, des Löbl. Gymnasij Senatorij Ev. wie auch derer Christl. Gemeinden St. Gregorij und Andreæ Hochansehnlichen Inspectoris, Als Derselbe den 28. Maji, (war der Tag Wilhelmi,) als seinen Nahmens-Tag, nach ausgestandenen 5. tägigen Fieber, zwar in Schwachheit angefangen, Nachmittags aber ümb 6. Uhr denselben durch einen seeligen Abschied der Seelen wohl vollendet, Seines Alters 43 Jahr und 6. Monat, Solten Am Tage der Solennen Leibes-Beerdigung War der 31. Maji dieses 1707ten Jahrs Aus schuldigster Pflicht gegen ihren hochseeligen Herrn Inspectorem Wie auch aus Dienst-Christl. Mitleiden gegen die Hochbetrübten Hinterlassenen Mit traurigen Gemüth beschreiben Die sämbtliche Kirch- und Schul-Diener zu S. Andreæ. Deme vorgefüget etl. Trauer-Zeilen eines unbekannten Gönners.