Des Himmels wohlgemeinter Rath-Schluß Uber Dem zwar Höchstbetrübten, doch Wohlseeligen Abschied Aus dieser Welt, Der Wohlgebohrnen Frauen, Frauen Sibyllen Helenen, geb. von Gutteshausen Des Hochwürdigen, Hochwohlgebohrnen Herrn, Hn. Heinrich Christoph Metzsch, Auff Schkeuditz, Ihrer Hochfürstl. Durchl. zu Sachsen-Zeits, Hochbestalten Stiffts- Hof- und Consistorial-Raths, wie auch Dom-Herren und Scholastici des Hohen Stiffts-Naumburg etc. Frau Gemahlin, Als Selbige dem 18. Jan. 1703. der Seelen nach aus dem Todte gerissen, in das Land der Lebendigen versetzet, und dem Leide nach folgends in hiesiger Hohen Stiffts-Kirchen Christrühmlich beygesetzet worden, Mit einfeltiger Feder entworffen Und aus schuldigster Devoir und Æstim gegen Ihren Hohen Schul-Patron, Ubergeben von Dero Stiffts-Schulen Sämmbtlichen VI. Collegis.
Naumburg-Freiheit ist Domfreiheit gemeint
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Naumburg-Freyheit, gedruckt bey Johann Andreas Salfelden. - Erscheinungsjahr laut Sterbedatum