Den frühzeitigen Verlust Des Weyland Wohl-Edlen, Wohlweisen und Wohlfürnehmen Herrn Herrn Gottfried Zimmermanns Wohlfürnehmen des Raths zu Wittenberg Wie auch daselbst, und in Zerbst privilegirten, Buch-Händlers Als Selbiger Anno 1723. den 17. Augusti seelig im Herrn entschlieff Und den 29. darauff Dom. XIV. post Trinit. Mit einer Gedächtniß-Predigt öffentlich beerdiget wurde Beklagten in folgenden Zeilen Zweene Innen Bennandte.