An die Röm. Käyserl. Majest. Allunterthänigst- und wohlgegründetes Gutachten und Bedencken Von deren Hochlöbl. Käyserl. Cammer-Gericht zu Speyer über den Im Instrumento Pacis enthaltenden §. de Indaganda : Wie und welcher Gestalt durch einen gewissen der Billigkeit ähnlichen modum die intentirte actiones wider die jenige Debitores, so bey diesem vorgeschwebten Kriegsläufften umb das Ihrige kommen/ oder mit übermässigen usuris beschweret worden/ terminirt, und denen daraus entstehenden/ dem gemeinen Wesen selbst schädlichen Ungelegenheit zu begegnen/ etc. Allergehorsamst übergeben/ in Regenspurg/ den 16. Augusti/ 1653.