Als Der Wohlgebohrne Herr, Herr Daniel Eusebius Jäger, Sr. Hochfürstl. Durchl. zu S. Gotha und Altenburg, hochbetrauter Geheimder Regierungs- und Ober-Vormundschaffts-Rath den 28. Jun. 1730. nach ausgestandener kurtzen Kranckheit, in Seinem Heylande Christo Jesu selig entschlaffen, und den 2. Julii darauf, nach gehaltener Leichen-Predigt und Christüblichen Ceremonien in sein Erb-Begräbniß beygesetzet wurde, Wollte aus gehorsamster Schuldigkeit und zu Bezeugung seiner hertzlichsten Compaßion gegen das vornehme Jägerische Hauß vorstellen F.E.P.