Letzte Pflicht der Ergebenheit, bey Des Wohlgebohrnen Herrn, Herrn Daniel Eusebii Jägers, Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. zu Sachsen-Gotha Hochbetrauten Geheimden Regierungs- und Ober-Vormundschaffts-Raths, den 28. Jun. 1730. erfolgten unvermutheten und seligen Ableben; und den 2. Julii darauf nach wohlverdienter in der S. Margarethen-Kirche gehaltenen Lob- und Gedächtniß-Predigt, wollten zu Contestirung ihrer gehorsamsten Condolentz gegen die sämtliche hochbetrübt-Hinterlassene mit bestürtzter Feder vorstellen zwey Dem vornehmen Jägerischen Hause gehorsamverpflichteste Diener, M. Augustus Gotthelff Graff, Hof- und Stiffts-Prediger, Otto Antonius Reyher, F. S. Hof-Advocatus.